Wer auszieht, muss seine Wohnung zurückgeben, wie er sie beim Einzug vorgefunden hat. So steht‘s im Mietvertrag. Aber was, wenn man vor 72 Jahren eingezogen ist? Wie eine Mieterin in der Bremer Straße, die vor wenigen Wochen verstorben ist.
500 laufende Meter Gerichtsakten haben Antje Diebermann und Sebastian Eichler bereits aufgearbeitet, studiert und übersetzt, in Archivkartons verpackt und beschriftet. Wenn sie in ein paar Jahren damit fertig sind, hat das Stadtarchiv einen neuen Schatz.
Die Mieten bei der WIRO werden steigen. Warum das unumgänglich ist und Mieter trotzdem keine Angst haben müssen, erklärt Wolfgang Medger, Bereichsleiter der Wohnungswirtschaft.