2-Zimmer-Wohnung mit Einbauküche und Westbalkon in Rostock-Südstadt

Südstadt

Südring 73b

Gesamtmiete:
718,85 €/Monat
Grundmiete:
391,40 €/Monat
Kaution:
1174,20 €
Zimmer:
2
Wohnfläche:
47,38 m2
Etage:
4
Verfügbarkeit:
01.02.2025
Wohnungsnr.:
10/0512.0014.0320
Anfragen

Objektbeschreibung

Diese praktische 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im vierten Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in der Rostocker Südstadt. Es erwarten Sie zwei lichtdurchflutete Zimmer, ein sonniger Balkon und ein Bad mit Badewanne.
Das Highlight dieser Wohnung ist die komplett eingerichtete Einbauküche, dazu zählen ein Waschtrockner im Badezimmer, Spülmaschine, Induktionsherd und ein Kühlschrank mit Gefrierfach.

Die Wohnungsbesichtigung findet im bewohnten Zustand statt.

Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. In der monatlichen Miete ist ein Zuschlag für die Einbauküche enthalten, welcher fester Bestandteil der Gesamtmiete für die Dauer der gesamten Mietlaufzeit ist. Die Gesamtmiete beträgt 718,85 €.

Ausstattung

Zimmer separat begehbar, Westbalkon, separate Küche mit Fenster und Einbauküche, E-Herdanschluss, gefliestes Bad mit Badewanne, zentrale Warmwasserbereitung, Fernwärme, Keller, Trockenraum, Hausreinigungsservice, PKW-Stellplatz

Lage

Die Rostocker Südstadt gehört mittlerweile zu den beliebtesten Wohngebieten der Hansestadt Rostock. Das Naherholungsgebiet „Kringelgraben“, zahlreiche Sport- und Spielplätze, das Südstadt Center, der Campus der Universität und das Südstadt - Klinikum vereinen Natur, Freizeit- und Einkaufmöglichkeiten sowie Bildung und medizinische Versorgung. Öffentliche Verkehrsmittel erreichen Sie in wenigen Gehminuten und zur Autobahn gelangen Sie in nur wenigen Fahrminuten.

Energieausweis

Art: Energieverbrauchsausweis
Baujahr: 1985
Effizienzklasse: B

Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre
Wir vermieten im Auftrag eines Eigentümers.
Für die Anfertigung, Lieferung und Montage der Namensschilder an Briefkasten und Klingelanlage berechnen wir Ihnen einen Festpreis (brutto) von max. 65,00 Euro.
Der Energieausweis sowie die veröffentlichten Pflichtangaben aus dem Energieausweis erhält der Mietinteressent ausschließlich zur Information. Für den Energieausweis ist das GEG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.

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