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Eigentumswohnungen finden: 0381 4567-2203

Anlegen in Rostock

Hinweise zur Kurabgabe

Ab 1. September 2023 gilt eine neue Kurabgabesatzung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Wichtigste Änderung: Die Kurabgabe muss nun im gesamten Stadtgebiet erhoben werden – und damit auch an unseren Steganlagen.

Kurabgabepflichtig sind Aufenthalte von sogenannten „ortsfremden Personen“ zu „Erholungszwecken“. Das heißt: Wer in Rostock lebt, arbeitet, studiert oder ausgebildet wird, benötigt keine GästeCard. Ebenso wer Verwandte besucht, sich ehrenamtlich im Verein engagiert oder an einem Wettkampf teilnimmt.

Die Kurabgabe wird tageweise erhoben und auch für Gäste, die nicht in Rostock übernachten. Inhaber von dauerhaften Bootsliegeplätzen können eine Jahreskarte beantragen. Alle Regelungen im Detail – auch zu den verschiedenen Ermäßigungen – finden Sie hier: https://www.rostock.de/gaestecard.html

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