WIRO-Miet-Anker für bis zu 800 Wohnungen
Wann greift der WIRO-Miet-Anker?
Für bis zu 800 Wohnungen in allen Stadtteilen friert die WIRO die Kaltmiete bei maximal 5,30 Euro pro Quadratmeter ein - wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:
- Interessenten sind Erwerbstätige mit geringem Einkommen (Prüfung beim Rostocker Bauamt).
- Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt.
- Der WIRO-Miet-Anker gilt nur bei Neuvermietungen.
Wie und wo kommen Interessenten an den „Anker-Schein“?
Die Prüfung der Einkommensverhältnisse erfolgt wie bei einem Wohnberechtigungsschein. Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen. Der „Anker-Schein“ für die Wohnungssuche und auch der spätere „Anker-Bescheid“ für die Verlängerung werden für alle Interessenten bzw. Mieter gebührenfrei erteilt. Fragen von Interessenten beantwortet das Rostocker Bauamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohnraumförderung, Telefon: 0381 381-6055. Anträge werden zu den Öffnungszeiten – dienstags 9 bis 12 und 13:30 bis 18 Uhr sowie donnerstags 9 bis 12 und 13:30 bis 16 Uhr – entgegengenommen.
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