Energieversorgung und Kosten: Was Sie jetzt wissen sollten

Die Energiekrise beschäftigt Deutschland wie kein zweites Thema. Die Situation wirft viele Fragen auf.
Als Ihr Vermieter informieren wir Sie zuverlässig und bestmöglich. Auf dieser Seite beantworten wir oft gestellte Fragen.

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Ihre Fragen – unsere Antworten

Am 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Was heißt das konkret?

Zum einen erhöht sich der staatliche Mietzuschuss um durchschnittlich 190 Euro. Zum anderen wurden die Einkommensgrenzen angehoben, mehr Menschen haben jetzt einen Anspruch auf Wohngeld. Eine allgemeingültige Einkommensgrenze gibt es jedoch nicht, jeder Anspruch wird individuell berechnet. Verschiedene Faktoren werden dabei berücksichtigt: Höhe der Miete, Anzahl der Personen im Haushalt, Einkommen wie Gehalt und Rente. Auch Unterhaltsvorschuss oder Witwenrente werden mit einem bestimmten Prozentsatz einberechnet. Wichtig: Wessen Einkommen kaum reicht, um die Wohnkosten zu decken, sollte seinen Anspruch unbedingt prüfen lassen.

 

Wer profitiert vom „Wohngeld Plus“?

Menschen mit Einkommen, die knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegen, werden künftig entlastet. Alleinerziehende, Geringverdiener, Rentner, sogar Studenten ohne Anspruch auf BAföG können Wohngeld bekommen. Gut zu wissen: Beim Antragsteller wird Vermögen bis 60.000 Euro – und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied – nicht angerechnet.

Ob ein Wohngeldanspruch besteht, kann mit einem Wohngeldrechner unverbindlich kalkuliert werden. Mehr dazu hier. 

 

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

• Empfänger von Bürgergeld
• Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
• alleinlebende Studierende mit Anspruch auf BAföG (auch wenn BAföG wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde)
• alleinlebende Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (auch wenn Berufsausbildungsbeihilfe wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde)

 

Wo können sich Mieter in Rostock informieren? Wer hilft beim Ausfüllen der Anträge?

Sozialberatung & Forderungsmanagement der WIRO | persönliche Beratung im Mieterbüro in der Warnowallee 7 | Terminvereinbarung telefonisch unter 0381 4567-3410 oder online auf der WIRO Internetseite. 

Wohngeldformulare auf den Seiten der Landesregierung MV 

 

Wohngeldstelle Rostock: 

Infos zu Öffnungszeiten, Terminvereinbarung und Heizkostenzuschuss finden Sie auf www.rostock.de/Wohngeld

Konkrete Informationen zum Wohngeldantrag finden Sie auf diesen Internetseiten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Die Wohngeldstelle bietet außerdem ein Informationsfaltblatt an, dass Sie hier herunterladen können. (PDF-Download ca. 2 MB)

 

In folgenden Stadtteilbegegnungszentren (SBZ) gibt es Unterstützung beim Ausfüllen der Wohngeldanträge (nur nach Terminvereinbarung unter 0381 381-2547):

SBZ Südstadt/Biestow I Heizhaus, Tychsenstr. 22

SBZ Börgerhus I Gerüstbauerring 28

SBZ RFZ I Kuphalstr. 77

SBZ Dierkow I Kurt-Schumacher-Ring 160

 

Kontaktmöglichkeiten der KundenCenter

Sozialberatung und Forderungsmanagement

Wohngeldinformationen des Ministerium

Wohngeldrechner

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (Dezember-Soforthilfe)
Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember(2022)-Abschlag für Gas und Wärme. Das Gesetz über die Dezember-Soforthilfe ist am 19. November 2022 in Kraft getreten. Die Höhe der Entlastung im Dezember orientiert sich an dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch. Wie gesetzlich geregelt, verrechnet die WIRO die Entlastung mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022.

Warum gibt es die Soforthilfe?
Mit der Soforthilfe entlastet der Bund Gas- und Fernwärmekunden, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken.

Wer erhält die Soforthilfe im Dezember?

Mieter mit Einzelgasthermen

Mieter, die eine Einzelgastherme haben, werden einmalig im Dezember von ihrer Abschlagszahlung an den Wärmelieferanten befreit. Informationen dazu gibt es direkt vom Wärmelieferanten, nicht von der WIRO.

Mieter mit einer Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung in 2022

Im Gesetz gibt es eine Sonderregelung für Mieter, bei denen in den letzten neun Monaten die Vorauszahlungen aufgrund steigender Wärmekosten erhöht wurden. Sie können für den Monat Dezember eine um diesen Erhöhungsbetrag geringere Vorauszahlung verlangen. Wer das in Anspruch nehmen möchte, muss sich selbst und proaktiv in seinem WIRO KundenCenter melden. Dann wird der Betrag im Einzelfall berechnet und kurzfristig zurücküberwiesen.

Mieter, die in den letzten 9 Monaten neu eingezogen sind

Mieter, die neu eingezogen sind, müssen ein Viertel ihrer Vorauszahlung im Dezember nicht bezahlen. Auch diese Mieter müssen den Betrag direkt und eigenständig bei uns anfordern.

Was passiert mit gekürzten Vorauszahlungsbeträgen der Mieter?
Mieter, die die Dezember-Soforthilfe für sich in Anspruch nehmen, müssen dennoch die tatsächlich anfallenden Kosten bezahlen. Und zwar schon kurze Zeit später mit der nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Wir empfehlen deshalb, in jedem Fall die Vorauszahlungen auf dem Konto zu belassen, denn zu niedrige monatliche Vorauszahlungen führen unweigerlich zu hohen Nachzahlungen in der nächsten Betriebs- und Heizkostenabrechnung.

Wie wird die Entlastung in der Heizkostenabrechnung 2022 ausfallen?

Wie hoch die Energiekosten für jeden einzelnen ausfallen, hängt entscheidend vom Verbraucherverhalten ab. Energie sparen, hilft Kosten zu sparen. Die Entlastungspakte vom Bund, die wir als Vermieter an unsere Mieter weitergeben. sollen ebenfalls helfen, Kosten kleiner zu halten.

Für von der WIR versorgte Mieter berechnet sich die Entlastung anhand von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember vereinbarten Arbeitspreis. Dazu addiert wird ein Zwölftel des Grundpreises.

Für fernwärmeversorgte Mieter berechnet sich die Entlastung anhand des geleisteten Abschlages für September an die Stadtwerke plus 20 Prozent (Anpassungsfaktor).

Wo findet der Mieter den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag wird in der Heizkostenabrechnung 2022, die Sie im Jahr 2023 von uns erhalten, als Rabatt separat ausgewiesen.

Sind Besonderheiten bei Beziehern von Hartz IV/ Bürgergeld/ Sozialleistungen betreffend der Erstattung des Dezemberabschlages 2022 zu beachten?

Nein, auch hier wird die Gutschrift für den Monat Dezember 2022 in der kommenden Betriebskostenabrechnung 2023 berücksichtigt, um eine zu erwartende Nachforderung zu mindern. Sobald diese Betriebskostenabrechnung 2023 dann direkt beim zuständigen Amt eingereicht wird, erfolgt hier die Prüfung und anschließende Kontaktaufnahme zu uns, wenn der Mieter eine Einverständniserklärung zum Sozialdatenaustausch unterzeichnet hat. Ansonsten wendet sich das zuständige Amt direkt an den Mieter. Bei Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen unterstützen Sie hier gern unsere Mitarbeiter aus der Abteilung der Sozialberatung und des Forderungsmanagement.

Ein allgemeines Informationsblatt der Bundesregierung zu dem Thema finden Sie hier.

Um aktuell und gut informiert zu sein, um uns mitzuteilen, wenn etwas repariert werden muss oder uns bei einem Anliegen direkt und schnell zu erreichen, nutzen Sie bitte unbedingt unser Online KundenCenter.  Für Ihre Registrierung benötigen Sie eine persönliche Registrierungsnummer. Diese können Sie hier anfordern. Registrieren und anmelden können Sie sich dann auf unserer Internetseite: www.WIRO.de/online.

Besonders wichtig: Bitte gehen Sie sehr bewusst mit Energie um und schauen Sie für sich, wo Sie sparen können. Wir informieren jeden Monat im Mietermagazin „WIRO aktuell“ – auch zu den Themen Energiesparen, Heizen und Lüften sowie Betriebskosten. Das gedruckte Heft steckt zum Monatsende in allen WIRO-Briefkästen. Online gibt’s das Mietermagazin natürlich auch: www.WIRO.de/Mietermagazin. Stöbern können Sie nicht nur in der aktuellen Ausgabe, sondern auch in älteren Ausgaben.

Nutzen Sie auch weitere Informationsangebote – z. B. von der Rostocker Beratungsstelle der Verbraucherzentrale M-V (www.verbraucherzentrale-mv.eu) oder der Energiespar-Kampagne des Bundeswirtschaftsministeriums (www.energiewechsel.de).

Die Energiemärkte in Europa befinden sich im Ausnahmezustand. Preise für Rohstoffe und Energie wie Heizöl, Gas und Strom sind am Weltmarkt sind besonders im Herbst 2022 so stark gestiegen wie nie zuvor. Hinzu kommen Preisaufschläge aus gesetzlichen Festlegungen (z. B. der CO2-Bepreisung oder der Gasspeicherumlage gemäß Verordnungen). Von dieser Entwicklung sind alle Energieversorger in Deutschland und damit auch die Verbraucher betroffen.

Ja, denn wir sind mit massiven Kostensteigerungen konfrontiert. Zum 01.01.2023 haben wir die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen angepasst. Nur so können Sie erhebliche Nachzahlungen vermeiden. Dazu informieren wir Sie schriftlich. Vorauszahlungen werden niemals pauschal, sondern immer individuell angepasst.

Es ist schwer vorherzusagen, wie sich die Einkaufspreise für Wärme, Strom und Gas in den kommenden Monaten entwickeln werden. Deshalb lassen sich keine verbindlichen Aussagen zur künftigen Preisentwicklung treffen. 

Letztlich müssen wir die zukünftigen Betriebskostenabrechnungen abwarten. Sie geben jeweils für das Folgejahr eine gute Prognose ab.

Nein. Jeder Mieter ist für sein Heizverhalten selbst verantwortlich.

Wichtig: Die Verantwortung des Mieters für die Vermeidung von Schäden an der Mietwohnung bleibt bestehen. Das gilt auch für andere Mietsachen wie beispielsweise Keller- und Lagerräume. 

Gesetzesvorgaben gibt es nicht. Die WIRO hält sich an die Vorgaben der ständigen Rechtsprechung.

Bei einer Nachtabsenkung wird die Raumtemperatur während der Nachtstunden gesenkt, um Energie zu sparen. Die Heizung ist aber weiterhin in Betrieb.

Bei den Gaszentralheizungen der WIRO gibt es bereits seit langem eine Nachtabsenkung. Dabei wird zwischen 23 und 5 Uhr die Temperatur auf mindestens 18° C Rauminnentemperatur heruntergefahren.

Unsere Wärmeversorgungsverträge sind langfristige Verträge. Versorgungsschwierigkeiten bzw. Lieferunterbrechungen aufgrund höherer Gewalt auf Seiten des Brennstofflieferanten entziehen sich jedoch dem Einfluss der WIRO.

Die Lieferverträge werden grundsätzlich im Rahmen des öffentlichen Vergaberechts ausgeschrieben. Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, welche die öffentliche Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen und bei der Vergabe von Konzessionen befolgen muss.

Die Gasspeicherumlage ergibt sich aus dem neuen Energiewirtschaftsgesetz. Der Gesetzgeber legt die Füllstände für die Gasspeicheranlagen fest. Ein Teil der Kosten für die Gasspeicher wird umgelegt. Die Gasspeicherumlage gilt ab dem 1. Oktober 2022 und soll bis Ende März 2025 erhoben werden. Sie beträgt 0,059 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh).

Zusätzlich werden von den Versorgern pro kWh eine Bilanzierungsumlage (auch Regelenergieumlage genannt) von 0,57 Cent netto und eine Konvertierungsumlage von 0,038 Cent netto berechnet.

Die zusätzlichen Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer sind durch die Mieter zu tragen und werden mit der Betriebskostenabrechnung über die WIRO abgerechnet.
Der Bundestag hat beschlossen, dass für Erdgas- und Fernwärmelieferungen weniger Mehrwertsteuer anfällt. Der Satz wird von 19 auf 7 Prozent gesenkt, und zwar befristet vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024.

Unsere Mitarbeiter der Abteilung Sozialberatung und Forderungsmanagement stehen Ihnen für Fragen und Informationen gern zur Verfügung. Ein persönliches Beratungsgespräch kann telefonisch unter 0381 4567-3410 vereinbart werden. Beim Beratungsgespräch prüfen wir auch individuelle Unterstützungsangebote.

Darüber hinaus plant der Gesetzgeber mehrere Entlastungspakete, um finanzschwache Haushalte zu unterstützen. Beispielsweise gibt es einen einmaligen Heizkostenzuschuss, Einmalzahlungen für Sozialhilfeempfänger oder/und Bürgergeld-Empfänger sowie Rentnerinnen und Rentner, einen Kinderbonus, eine große Wohngeldreform, die Einführung des Bürgergeldes, die Abschaffung der EEG-Umlage und die Senkung der Mehrwertsteuer für Erdgas- und Fernwärmelieferungen auf 7 Prozent.

Wichtig zu wissen: Kein WIRO-Mieter wird wegen einer durch erhöhte Heiz- und Warmwasserkosten entstandene Notlage seine Wohnung verlieren. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns, damit wir Ihnen helfen können.

Modernisierungsmaßnahmen werden von der WIRO weiter umgesetzt und gegebenenfalls weiter verstärkt. In der Vergangenheit haben wir dabei bereits auf den Einsatz von Geothermie- und Fotovoltaikanlagen oder Eisspeicherheizungen gesetzt. Energetische Sanierungen stehen bei der WIRO bereits seit vielen Jahren im Fokus.

Bei der Erneuerung von Heizungsanlagen werden in Zukunft neue Konzepte notwendig. Hier arbeitet die WIRO schon seit mehreren Jahren mit Hochdruck gemeinsam mit ihrer Energietochter WIR (Wärme in Rostock) an Lösungen. Eine Vielzahl von Projekten konnte schon erfolgreich abgeschlossen werden.

Informationen, wie Ihre Wohnung beheizt wird, finden Sie in Ihrem Mietvertrag und Ihrer letzten Betriebskostenabrechnung.

Wenn alle Heizkörper kalt bleiben, handelt es sich wahrscheinlich um einen Ausfall der gesamten Heizungsanlage. Wenden Sie sich dann bitte an uns über das Online KundenCenter, telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten Ihre zuständigen KundenCenters finden Sie hier.

Sollten nur einzelne Heizkörper kalt bleiben, informieren Sie uns bitte ebenfalls. Gegebenenfalls ist eine Entlüftung des Heizkörpers erforderlich.

Woran müssen Mieter denken
Grafik: WERK3

Die Installation ist unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen und unter Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen der WIRO und des Netzbetreibers möglich. Da es sich allerdings um eine bauliche Veränderung am Wohngebäude handelt, ist immer die Zustimmung der WIRO einzuholen.

Die Installation einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach durch Mieter ist aus verkehrssicherungstechnischen Gründen nicht möglich.