Barriere­freiheits­erklärung

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbh, Lange Straße 38, 18055 Rostock (www.WIRO.de). Die WIRO ist bemüht, ihre Internetseiten unter www.WIRO.de im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Die Bedienung der Internetseiten folgt den üblichen Standards. Es sind keine atypischen Bedienkonzepte implementiert. Eine zusätzliche Bedienungsanleitung oder spezifische Produktdokumentation für die Nutzung der Internetseiten sind nicht erforderlich.

Texte auf den Internetseiten passen sich automatisch der Bildschirmgröße an. Sie können die Schriftgröße mit den Funktionen Ihres Browsers (z. B. Strg + und Strg -) vergrößern oder verkleinern.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseiten sind mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V nicht vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seiten wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Wahrnehmbarkeit

Textalternativen
  • nicht alle Banner, Bilder, Grafiken usw. sind aussagekräftig und/oder ausreichend beschriftet
  • nicht alle Banner, Bilder, Grafiken usw. besitzen einen Alternativ-Text
Zeitbasierte Medien
  • nicht alle Videos und zeitbasierte Medien verfügen über eine Transkription
  • die Videos verfügen nicht über Audio-Deskription
Anpassbarkeit
  • nicht alle Videos und zeitbasierte Medien verfügen über eine Transkription
  • Videos verfügen nicht über Audio-Deskription
  • nicht an allen Stellen ist eine sinnvolle Lesereihenfolge per Screenreader gegeben
  • Formularfelder sind nicht standardisiert mit "autocomplete"-Attributen ausgezeichnet
Unterscheidbarkeit
  • teilweise ist Farbe der einzige Informationsträger
  • in einigen Fällen sind die Kontrastabstände von Text zu Hintergrund sowie bei Nicht-Text-Inhalten nicht ausreichend
  • Schriftgrafiken sind nicht in allen Fällen anpassbar oder unverzichtbar
  • nicht in allen Fällen brechen Inhalte in ein einspaltiges Layout um
  • bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind nicht immer steuerbar

 2. Bedienbarkeit

Tastaturerreichbarkeit
  • Tastaturbedienbarkeit ist nicht durchgehend gegeben
Ausreichend Zeit
  • Automatisch gestartete Animationen sind nicht grundsätzlich steuerbar.
Navigierbarkeit
  • wiederkehrende Bereiche können nicht immer übersprungen werden, Skip-Links sind nicht vollständig vorhanden
  • Linkzwecke sind nicht in allen Fällen im Kontext verständlich
  • nicht alle Überschriften und Label beschreiben Thema und Zweck
  • Tastaturfokus ist nicht sichtbar

 3. Verständlichkeit

Eingabehilfen
  • nicht alle Label enthalten Eingabehinweise
  • Fehlermeldungen enthalten nicht durchgehen Korrekturvorschläge

4. Robustheit

Kompatibilität
  • Syntaxspezifikationen sind nicht durchgängig erfüllt
  • Namen, Rollen und Werte sind nicht auf allen Seiten identifizierbar

5. Allgemeine Hinweise

PDF-Dokumente

Die auf diesen Internetseiten bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit. Dies betrifft insbesondere die Zugänglichkeit für Nutzer mit Screenreadern oder anderen unterstützenden Technologien.

Screenreader-Kompatibilität

Die Struktur der Internetseiten sind nicht in allen Fällen so angelegt, dass sie mit Screenreadern gut zugänglich sind. Überschriften, Listen und Links sind nicht immer semantisch korrekt ausgezeichnet und erschweren mitunter die Navigation durch die Internetseiten.

Erläuterungen in einfacher Sprache und in Gebärdensprache sind in Planung.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.12.2024 erstellt. Eine automatisierte Prüfung mit dem Tool "Siteimprove" und „WAVE Evaluation Tool“ sind Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Internetseiten? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Danke für Ihr Feedback.

Barriere melden oder Feedback geben

Bitte beachten: Die mit  *  gekennzeichneten Felder sind Pflicht und müssen ausgefüllt werden.

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Worum geht es?
Persönliche Daten
Technische Daten
Abschluss
Datenschutz*

Selbstverständlich werden alle Ihre Angaben absolut vertraulich behandelt. Lesen Sie dazu bitte auch unsere ausführlichen Informationen auf der Seite Datenschutz.

Für die barrierefrei Zugänglichkeit und Bearbeitung dieser Website zuständig ist:

WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH

Abteilung Marketing, Lange Straße 38, 18055 Rostock

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVOM-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach-oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

  • Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
  • Per E-Mail an: ueberwachungsstelle{at}sm.mv-regierung.de.
  • Per Brief an:
    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
    Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
    Werderstr. 124
    19055 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden. Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Ergänzungen

Die Internetseiten unter www.WIRO.de werden im Laufe des Jahres 2025 auf ein neues Content-Managementsystem umgestellt. Dabei werden die Anforderungen der Barrierefreiheit in Struktur und Gestaltung grundlegend zur Orientierung genutzt. Bis dahin werden bekannte Fehler der aktuellen Website sukzessive beseitigt bzw. in die Barrierefreiheitserklärung aufgenommen.