Praktische Bürofläche an der Warnow in Rostock-Kröpeliner-Tor-Vorstadt

Kröpeliner-Tor-Vorstadt

Schonenfahrerstr. 5

Kaltmiete:
120,00 €/Monat
Nebenkosten:
70,00 €/Monat
Kaution:
360,00 €
Fläche:
16,99 m2
Gewerbetyp:
Büro
Verfügbarkeit:
Nach Vereinbarung
Objektnr.:
01/4780.0001.4052
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Objektbeschreibung

Die praktisch geschnittene Bürofläche 3-15 im 3. Obergeschoss des mehrgeschossigen Bürohauses hat ca. 16,99 m². Große Fenster sorgen für Helligkeit im Raum und eine angenehme Arbeitsatmosphäre. Die gemeinschaftlich genutzte Küche und die sanitären Anlagen auf der Etage bieten Ihnen die optimale Grundlage für einen zeitgemäßen Bürostandort. Die Räumlichkeit ist bequem über den Personenaufzug erreichbar. Die Infrastruktur ist hervorragend: Einkaufscenter, Bäcker, Straßenbahn & S-Bahn – alles bequem fußläufig erreichbar. Das Warnowufer lädt in den Pausen zum Verweilen ein.

Praktische Einbauschränke für Akten und weitere Utensilien, eine Grundausstattung an Steckdosen für den Stromanschluss sowie eine Telefondose sind vorhanden. Öffentliche Stellplätze für Ihren PKW befinden sich in der näheren Umgebung. Zum Be- und Entladen halten Sie einfach direkt am Eingang des Gebäudes. In das 3. Obergeschoss gelangen Sie bequem mit dem Aufzug.

Ausstattung

Große Fenster, Teppichboden, Aufzug, Gemeinschafts-WC und Teeküche, allgemeiner Wartebereich

Lage

Der Rostocker Stadtteil „Kröpeliner Tor Vorstadt“ verfügt über knapp 20.000 Einwohner und gilt als angesagtes Szeneviertel der Stadt. Da die Uni nicht weit entfernt ist, wohnen hier viele Studenten und beleben diesen bunten Stadtteil mit Musik, Spaß und guter Laune. Kleine Geschäfte sowie urige Cafés und Restaurants laden zum Verweilen ein. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel erreichen Sie in wenigen Gehminuten.

Energieausweis

Art: Energieverbrauchsausweis
Baujahr: 1983

Die Preise sind ohne bzw. zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Nebenkosten beinhalten eine Strompauschale. Der Energieausweis, Stromverbrauch sowie die veröffentlichten Pflichtangaben aus dem Energieausweis erhält der Mietinteressent ausschließlich zur Information. Für den Energieausweis ist das GEG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend.

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