Nicht allein

stephanski
Foto: DOMUSIMAGES

Kurzarbeit, keine Aufträge mehr für Freiberufler – die Corona-Krise trifft viele Rostocker auch wirtschaftlich hart. In finanzieller Not kann die Zahlung der Miete ein Problem werden. Die WIRO lässt ihre Mieter nicht im Stich.

Wir haben bei Silvana Stephanski nachgefragt, Syndikusrechtsanwältin und amtierende Leiterin vom KundenCenter Forderungsmanagement.

Melden sich viele Mieter bei der WIRO, weil sie Zahlungsschwierigkeiten haben?
„Uns haben bereits viele Anrufe erreicht: von Angestellten, oft aus Gastronomie oder Einzelhandel, die in Kurzarbeit gehen mussten. Von Freiberuflern, denen Aufträge wegbrechen. Selbst wenn Mieter ihre Anträge auf Kurzarbeitergeld oder staatliche Hilfen früh gestellt haben, sind noch längst nicht alle bearbeitet. Viele sind ohne Einkünfte und wissen nicht, wovon sie ihre Miete zahlen sollen.“

Welche Hilfestellungen hat die WIRO für ihre Mieter?
„Unsere Botschaft lautet: Wenn ein Mieter wegen der Corona-Krise in finanzielle Not geraten ist, wird er seine Wohnung nicht verlieren! Wir lassen niemanden allein und finden Lösungen. Der Mieter muss jedoch nachweisen, dass die Corona-Krise der Grund für die Notlage ist.“

Wie können Mieter das belegen?
„Uns genügt ein Nachweis des Arbeitgebers, der die Kurzarbeit bestätigt. Oder eine Bestätigung vom Amt, dass der Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt wurde. Bei Freiberuflern kann der Nachweis eine Versicherung an Eides statt sein, dass sie durch die Corona-Krise in Not geraten sind. Oder eine Bescheinigung vom Steuerberater, dass die Einnahmen ausbleiben. Den Nachweis können Mieter unkompliziert mit dem Handy abfotografieren und uns per E-Mail schicken.“

Ich habe einen triftigen Grund und zahle meine Miete nicht – und was dann?
„Die Mieten bleiben fällig, sie müssen nachgezahlt wer-den. Vorerst gilt die Regelung für die Mieten für April, Mai und Juni 2020. Über die konkrete Rückzahlung reden wir mit den Mietern, sobald sie einen Überblick über ihre finanzielle Situation haben – also wenn die Anträge auf Hilfen bearbeitet sind oder wieder konstante Einnahmen erzielt werden. Ratenzahlungen sind ein Weg, auch Teilzahlungen sind jederzeit möglich. Viele Mieter zahlen jetzt schon ein, was sie können, um den Mietrückstand in Grenzen zu halten.“

Wie ist es, wenn ich umziehen wollte und es mir jetzt anders überlegt habe? In dieser heiklen Lage möchte ich zusätzliche Kosten für Umzug und vielleicht eine höhere Miete vermeiden.
Wenn die persönlichen Umstände einen Umzug nicht mehr zulassen, suchen wir eine Lösung für den Einzelfall. Wenn es möglich ist, machen wir die Wohnungskündigung wieder rückgängig – allerdings darf die bisherige Wohnung noch nicht neu vermietet worden sein.“

Wie ist es mit den Gewerbemietern der WIRO? Fast alle Geschäfte sind geschlossen. Kommen viele Hilferufe?
„Für Gewerbetreibende ist es zurzeit außerordentlich schwierig. Wir bekommen viele Anrufe, wir hören zu, tauschen uns aus. Fast alle Unternehmer haben bereits Förderanträge gestellt, warten auf die Bescheide. Bis dahin räumt die WIRO vorübergehend eine größere Flexibilität bei den Mietzahlungen ein.“

Gibt es noch andere Hilfen, die Mieter jetzt in Anspruch nehmen können? Wohngeld beispielsweise.
„Wir raten Mietern dringend, ihre Ansprüche auf Wohngeld und andere staatliche Hilfen zu prüfen. Unsere Kollegen von der WIRO-Sozialberatung helfen gern bei der Antragstellung. Es gibt Unterstützung aus Sonderprogrammen. Für Unternehmer wurden Hilfspakete geschnürt. Wir appellieren an alle Betroffenen, diese zu nutzen!“

Hier gibt es Rat und Unterstützung:

KundenCenter Forderungsmanagement: 0381 4567-3410, forderungsmanagement{at}WIRO.de

Sozialberatung: 0381 4567-4000, sozialberatung{at}WIRO.de