Dezember-Soforthilfe: klingt einfach, ist kompliziert
Vieles wird gerade teurer. Und Weihnachten steht vor der Tür. Da kommt die sogenannte Dezember-Soforthilfe gerade recht, denken viele. Aber was gilt für Mieter?
Mitte November trat das neue Gesetz in Kraft: Danach nimmt der Staat allen Mietern einmalig für einen Monat die Gas- bzw. Wärmekosten ab – in Höhe des im September gezahlten Abschlags. Leider sind die getroffenen Regelungen sehr kompliziert. Und die Zeit reicht nicht aus, um mit der ganzen Rechnerei zum Dezember fertig zu sein. So wie es im Gesetz steht, verrechnet die WIRO die Entlastung deshalb mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022.
Im Gesetz gibt es eine Sonderregelung für Mieter, bei denen in den letzten neun Monaten die Vorauszahlungen aufgrund steigender Wärmekosten erhöht wurden. Sie können für den Monat Dezember eine um diesen Erhöhungsbetrag geringere Vorauszahlung verlangen. Außerdem kann, wer nach Februar 2022 eingezogen ist, auf eine um ein Viertel gekürzte Heizkostenvorauszahlung bestehen.
Die WIRO empfiehlt in beiden Fällen, dieses Geld auf dem Mieterkonto bei der WIRO stehen zu lassen, damit das dicke Ende nicht mit der Jahresabrechnung kommt. Denn um diesen Betrag verringern sich dann mögliche Nachzahlungen. Wer dieses Geld unbedingt jetzt im Portemonnaie haben will, meldet sich kurz in seinem KundenCenter. Dann wird der Betrag im Einzelfall genau berechnet und kurzfristig zurücküberwiesen.
Noch ein Wort an alle WIRO-Mieter, die eine Therme haben und damit die Wohnung heizen und/oder Duschwasser erwärmen: Hier ist der jeweilige Versorger in der Pflicht, das Gesetz einzuhalten. Kunden fragen bitte ihren Gaslieferanten.